Die Staatsanwaltschaft ist ein von den Gerichten getrenntes Organ der Gerichtsbarkeit. Sie führt Ermittlungen, erhebt und vertritt die öffentliche Anklage. Staatsanwälte sind nach dem Art 90a Bundes Verfassungsgesetz Organe der Gerichtsbarkeit, zugleich aber gesetzlich an Weisungen innerhalb der Hierarchie gebunden.
Aufgaben im Strafverfahren
- Leitung des Ermittlungsverfahrens Anordnung und Kontrolle von Ermittlungsschritten, Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei, Beurteilung von Diversion, Einstellung oder Anklage nach den Regeln der Strafprozessordnung.
- Objektivität Belastende und entlastende Umstände sind mit gleicher Sorgfalt zu berücksichtigen.
- Vertretung vor Gericht Wahrnehmung der Anklage in der Hauptverhandlung und Stellung von Rechtsmitteln nach Maßgabe des Gesetzes.
Organisation und Weisungen
- Behördenaufbau Staatsanwaltschaften bei den Gerichtshöfen erster Instanz, darüber Oberstaatsanwaltschaften in Wien Graz Linz Innsbruck, sowie die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof mit besonderen Aufgaben im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung.
- Weisungsrecht Weisungen sind schriftlich zu erteilen und zu dokumentieren. In bestimmten Fällen ist der Weisungsrat als unabhängiges Beratungsorgan beizuziehen. Transparenz wird durch jährliche Weisungsberichte hergestellt.
Ernennung und Dienstrecht
Staatsanwälte stehen in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung. Die Ernennung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben durch den Bundespräsidenten, überwiegend delegiert an den Bundesminister für Justiz. Dienst und Disziplinarrecht folgen den einschlägigen Gesetzen; zivilrechtliche Haftung trifft den Staat nach dem Amtshaftungsgesetz.
Rechtsschutz
Anordnungen der Staatsanwaltschaft unterliegen der gerichtlichen Kontrolle nach der Strafprozessordnung. Entscheidungen über Einstellungen können im gesetzlich vorgesehenen Rahmen überprüft werden.
Quellen
- RIS Art 90a Bundes Verfassungsgesetz Staatsanwaltschaft
- RIS Staatsanwaltschaftsgesetz
- RIS §29b StAG Weisungsrat
- BMJ Weisungsberichte und Weisungsrat
- Generalanwaltschaft Weisungsrat Überblick
- BMJ Staatsanwaltschaften Aufgaben und Organisation
- RIS Strafprozessordnung