Im engeren Sinn wird mit Rechtspflege die gesamte Tätigkeit der Justiz bezeichnet. Im weiteren Sinn zählt man auch Teile der Verwaltung zur Rechtspflege.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/rechtspflege.php 24.10.2014
Im engeren Sinn wird mit Rechtspflege die gesamte Tätigkeit der Justiz bezeichnet. Im weiteren Sinn zählt man auch Teile der Verwaltung zur Rechtspflege.
http://www.lexexakt.de/glossar/rechtspflege.php 24.10.2014
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