Prozesskostenrisiko
Mit Prozesskostenrisiko wird das Kostenrisiko bezeichnet, dass eine Prozesspartei im Unterliegensfall die Kosten des gesamten Prozesses tragen muss. Das Prozesskostenrisiko ist als Summe aus: Kosten eigener Anwalt Kosten gegnerischer Anwalt Gerichtskosten Ggf. Auslagen Zeugenentschädigung, Sachverständigenkosten etc.