Prozesskostenrisiko

Mit Prozesskostenrisiko wird das Kostenrisiko bezeichnet, dass eine Prozesspartei im Unterliegensfall die Kosten des gesamten Prozesses tragen muss. Das Prozesskostenrisiko ist als Summe aus:

Kosten eigener Anwalt
Kosten gegnerischer Anwalt
Gerichtskosten
Ggf. Auslagen Zeugenentschädigung, Sachverständigenkosten etc.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/prozesskostenrisiko.php 24.10.2014

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Sabrina Jevremovic (Social Media)
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