Oberlandesgerichte sind Gerichtshöfe zweiter Instanz in Zivil und Strafsachen. Es gibt vier Standorte mit gesamtösterreichischer Sprengeleinteilung Wien für Wien Niederösterreich Burgenland Graz für Steiermark Kärnten Linz für Oberösterreich Salzburg und Innsbruck für Tirol Vorarlberg. Entscheidungen ergehen durch Senate.
Aufgaben in Zivilsachen
- Berufung und Rekurs Gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Landesgerichte entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Rekurse. Es kann aufheben abändern oder bestätigen. Maßgeblich sind die Regeln der Zivilprozessordnung.
- Revision Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist in Fällen mit erheblicher Rechtsfrage die Revision an den Obersten Gerichtshof möglich.
Aufgaben in Strafsachen
- Berufung Gegen Urteile der Landesgerichte als Einzelrichter entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen in Schuld und Strafe.
- Spezialfälle Bei Schöffen und Geschworenengerichten entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen in der Straffrage. Nichtigkeitsbeschwerden gehen an den Obersten Gerichtshof.
Justizverwaltung
Der Präsident des Oberlandesgerichts leitet die Justizverwaltung im Sprengel. Dazu zählen Aufsicht Dienst und Personalangelegenheiten im gesetzlichen Rahmen. Die richterliche Unabhängigkeit bleibt unberührt.
Quellen
- RIS Art 92 Bundes Verfassungsgesetz ordentliche Gerichte und Oberster Gerichtshof
- RIS Gerichtsorganisationsgesetz
- RIS Zivilprozessordnung
- RIS Strafprozessordnung
- BMJ Organisation der Gerichte
Fachbücher und Kommentare
- Mayer Heinz Kucsko Stadlmayer Gabriele Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts 14. Auflage MANZ 2023
- Rechberger Walter H Simotta Daphne Ariane Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts Erkenntnisverfahren 9. Auflage MANZ 2021
- Kirchbacher Kurt Strafprozessordnung Kurzkommentar 15. Auflage MANZ 2023
- Wanke Rudolf Perl Harald Sachs Michael RStDG GOG und StAG Kommentar 5. Auflage MANZ 2021