Auf der dritten Organisationsebene sind die vier Oberlandesgerichte eingerichtet.
Sie befinden sich in Wien für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Graz für Steiermark und Kärnten, Linz für Oberösterreich und Salzburg und Innsbruck für Tirol und Vorarlberg. Diese Gerichtshöfe zweiter Instanz entscheiden in Zivil- und Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte.
Daneben kommt diesen Gerichten besondere Bedeutung in der Justizverwaltung zu: Der Präsident des Oberlandesgerichts ist Leiter der Justizverwaltung aller in seinem Sprengel gelegenen Gerichte; er untersteht in dieser Funktion nur noch direkt dem Bundesminister für Justiz.
Quellen
http://justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a9256434631d.de.html 23.09.2014