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Mit Mediatisierung wird das Herabstufen reichsunmittelbarer Stände – wie z.B. der Reichsstädte – in die Abhängigkeit des jeweiligen Landesherrn bezeichnet. Durch einen Beschluss des Reichstages den sog. Reichsdeputationshauptschluss kam es 1803 zur Mediatisierung von Reichsstädten. Die Güter der Reichsritter wurden im Jahr 1806 mediatisiert.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/mediatisierung.php 24.10.2014