Lizenzvertrag

Mit Lizenzvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, mit dem der Urheber oder Inhaber eines Werks, Patents oder Gebrauchsmusters einer anderen Person das Recht zur Nutzung vollständig oder teilweise abtritt. Das abgetretene Nutzungsrecht wird Lizenz genannt.

Man kann dabei zwischen der ausschließlichen Lizenz und der einfachen Lizenz unterscheiden. Bei der ausschließlichen Lizenz hat der Lizenznehmer auch das Recht, die ihm übertragenen Nutzungshandlungen Dritten zu verbieten. Bei der einfachen Lizenz darf er nur die Nutzungshandlungen nur selbst vornehmen, und die Möglichkeit die Nutzung Dritten zu verbieten verbleibt beim Rechtsinhaber.

Von einer Unterlizenz spricht man, wenn ein Lizenznehmer, das lizenzierte Recht Dritten erteilt. Das Recht zur Erteilung von Unterlizenzen muss sich, ggf. durch Auslegung, aus dem Lizenzvertrag entnehmen lassen. Lässt es sich nicht entnehmen, und der Lizenznehmer erteilt trotzdem Unterlizenzen macht er sich gegenüber dem Lizenzgeber wegen Verletzung des Lizenzvertrages schadensersatzpflichtig.

Der Lizenzvertrag selbst ist grundsätzlich ein Vertrag sui generis. D.h. er ist weder ein Kaufvertrag noch ein Mietvertrag.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/lizenz.php 21.10.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

News
Filter