Mit Klammerprinzip bezeichnet man eine Gesetzgebungsmethode, bei der bestimmte Normen, die Grundlage für alle weiteren Regelungen in einem Gesetz sind, in einem allgemeinen Teil zusammengefasst und damit bildlich vor die Klammer gezogen werden. Regelungen die sich nicht im allgemeinen Teil befinden, gelten dementsprechend nur innerhalb des systematischen Zusammenhangs in dem man sie findet.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/klammerprinzip.php 21.10.2014