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Kabinettschef

Mit Kabinettschef (auch Kabinettchef, ‚Chef des Kabinetts‘) wird im Allgemeinen der Chefberater eines politischen Entscheidungsträgers bezeichnet. Die Bezeichnung folgt einer französischen politischen Tradition und ist vor allem in Frankreich, Kanada, Belgien, Österreich und in der Europäischen Union üblich.

Der Kabinettschef ist die erste Person, die eine politische Führungsperson in Fragen der Analyse und Strategie konsultiert (Politischer Analyst). Seine Beratungsfunktion kann auch regelmäßige (Vor-)Kontakte mit Externen, insbesondere anderen politischen Akteuren (Regierungszusammenarbeit, Koordination in der öffentlichen Verwaltung, usf.), Interessensvertretungen (Lobbyismus) oder Journalisten umfassen (Pressearbeit). Auch personalpolitische Entscheidungen seines „Chefs“ werden oft von ihm vorbereitet und begleitet (Personalchef).

Der Kabinettschef sitzt einem Gremium von Beratern vor, das meist noch aus einem Stellvertreter und einfachen Mitgliedern besteht.

Beispiele

  • EU-Kabinettschefs: Innerhalb der Europäischen Union sind diese Kabinette sowohl bei Kommissaren als auch bei anderen Funktionen, z. B. bei Generaldirektoren der Verwaltung der Institutionen der EU oder des Präsidenten des Europäischen Parlamentes bekannt.
  • Man bezeichnet als den Kabinettschef den Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers, die „rechte Hand“ des Regierungschefs. Kabinette stehen dem Vizekanzler und jedem Minister zur Seite. Die Kabinettschefs gehören zu den einflussreicheren Personen der Politik des Landes.

Einzelnachweise

  1. vergl etwa O. Pink: Karriere mit Kreisky. Was wurde aus den Sekretären des SPÖ-Kanzlers? Die Presse, 28. Februar 2010 (online)
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