Grundrechte

Die Grund- und Freiheitsrechte basieren auf der philosophischen Idee der unantastbaren Menschenrechte. Diese stehen im Verfassungsrang und sind daher auch vom Einfachgesetzgeber zu beachten. In Österreich sind die Grundrechte nicht zentral verankert, sondern auf mehrere Normen verteilt, wie etwa BVG, Staatsgrundgesetz, EMRK und DSG 2000. Im Internet kommt den Grundrechten deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil die Anwendung bestehender Normen auf die neuen Sachverhalte häufig durch Auslegung zu erfolgen hat. Die Grundrechte sind zwar nicht unmittelbar anwendbar (sie binden nur den Gesetzgeber), bei der Auslegung von Normen sind sie aber sehr wohl zu berücksichtigen.

Siehe Kapitel Grundrechte

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