Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Geschworene“ jene Bürger, die im Rahmen eines Geschworenengerichts an der Urteilsfindung in bestimmten Strafsachen beteiligt sind. Das Geschworenengericht ist eine besondere Form des Gerichts, das bei bestimmten besonders schweren Straftaten eingesetzt wird. Die rechtliche Grundlage für das Geschworenengericht findet sich in der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere in den Paragraphen §§ 31 bis 44 StPO.
Ein Geschworenengericht besteht aus einem oder mehreren Berufsrichtern und zwölf Geschworenen. Die Geschworenen haben die Aufgabe, über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten abzustimmen. Im Gegensatz zu den Schöffen, die ebenfalls an der Urteilsfindung beteiligt sein können, entscheiden die Geschworenen nur über die Schuldfrage, nicht aber über die Strafzumessung. Die Strafzumessung erfolgt dann durch die Berufsrichter, die auch das Urteil formulieren.
Der Einsatz eines Geschworenengerichts ist in Österreich bei bestimmten Delikten vorgesehen, die besonders schwere strafrechtliche Konsequenzen haben können, wie beispielsweise Mord oder Hochverrat. Die Geschworenen werden aus der Bevölkerung ausgewählt und sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Amt unbeeinflusst und fair auszuüben. Voraussetzung für die Tätigkeit als Geschworener sind die österreichische Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit sowie die Fähigkeit, die geistigen und körperlichen Anforderungen des Amtes zu erfüllen.
Die Auswahl der Geschworenen erfolgt durch ein Losverfahren, das eine repräsentative Zusammensetzung gewährleisten soll. Sie werden vor Beginn der Hauptverhandlung vereidigt und sind während der Verhandlung zur Verschwiegenheit verpflichtet, um die Unparteilichkeit und die Integrität des Prozesses zu gewährleisten. Die Geschworenen beraten in einem abgeschlossenen Raum über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und fällen einen Mehrheitsentscheid. Kommt eine klare Mehrheit nicht zustande, wird das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen wiederholt.
Die Teilnahme am Geschworenendienst ist in Österreich eine staatsbürgerliche Pflicht, die mit einer hohen Verantwortung einhergeht. Durch das Geschworenensystem soll gewährleistet werden, dass das Strafverfahren nicht nur juristisch, sondern auch unter Einbeziehung des allgemeinen Rechtsempfindens der Bevölkerung geführt wird.