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Mit Frachtvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem sich der Frachtführer gegen Gegenleistung verpflichtet ein Gut zum Bestimmungsort zu befördern. Der Frachtvertrag ist abzugrenzen vom Speditionsvertrag.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/frachtvertrag.php 06.10.2014