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Formalbeleidigung

Von einer Formalbeleidigung spricht man, wenn sich die Beleidigung nicht erst aus dem Inhalt der Äußerung ergibt (“Sie sind nicht in der Lage die einfachsten Anforderungen zu erfüllen”) sondern aus deren Form oder den äußeren Umständen der Äußerung. Das ist regelmäßig der Fall bei Schimpfworten, die eine selbständige Herabsetzung enthalten (“Sie sind ein Vollidiot”) oder bei Schmähkritik.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/formalbeleidigung.php 06.10.2014

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