Verleumdung

Verleumdung bedeutet im Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.Es muss sich der Vorwurf wider besseres Wissen auf eine strafbare Handlung beziehen und der Betroffene damit in die Gefahr behördlicher Ermittlungen geraten.

Im Strafrecht ist die Verleumdung als strafbare Handlung gegen die Rechtspflege ein Offizialdelikt und in § 297 StGB geregelt. Sie stellt die wissentlich falsche Verdächtigung einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung unter Freiheitsstrafe, sofern der Verdächtigte dadurch der Gefahr ausgesetzt wird, verfolgt zu werden.

 

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