Berufsverbot

zeitweilige oder dauernde Untersagung der Ausübung eines bestimmten Berufs wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Berufspflichten. Kann von Berufsgerichten (Ehrengericht) für verschiedene freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte) ausgesprochen oder im Strafverfahren als Maßregel der Besserung und Sicherung verhängt werden.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/berufsverbot/berufsverbot.htm 15.09.2014

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