Recht – wird insbesondere im Ordnungsrecht und im Polizeirecht die gesetzliche Vorschrift bezeichnet, die die Ordnungsbehörden oder die Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Eingriff in die Rechte anderer ermächtigt.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/befugnis/befugnis.htm 15.09.2014