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Kreditgewährung einer Bank in Form eines Avalkredits durch Übernahme einer Bürgschaft zugunsten ihres Kunden. Das Kreditinstitut verpflichtet sich gegenüber einem Dritten, für die Verbindlichkeit seiner Kunden einzustehen.
Siehe auch
Bürgschaft
Sicherheitsleistung
Garantiegeschäft
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bankb%C3%BCrgschaft/bankb%C3%BCrgschaft.htm