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im engeren Sinn sind öffentliche od. private Urkunden, die Angaben zur Person des Inhabers enthalten; z. B. Pass, Personal-, Dienst-, Studenten-, Schülerausweis, Führerschein; im weiteren Sinn alle Urkunden, die eine bestimmte Tatsache beweisen, z. B. Geburtsurkunden, Taufschein, Diplom, Arbeitsbuch, Werkausweis u.a.
ist die amtliche, die Identität eines Menschen beglaubigende Urkunde. Es besteht grundsätzlich Ausweispflicht. Der Ausweis ist durch Strafbestimmungen geschützt. Personalausweis
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausweis/ausweis.htm