Anteil der festgestellten Straftäter an der Gesamtzahl der begangenen Straftaten. Aufklärungsquote ist in der Kriminologie der Anteil der aufgeklärten Straftaten an der Zahl der gesamten bekannt gewordenen Delikte. Die A. ist deswegen eine relative Größe, weil die Zahl der bekannt gewordenen Delikte in unbekanntem Ausmaß von der Zahl der wirklichen Straftaten ab weicht (Dunkelziffer, Dunkelfeld). Sie hängt im Übrigen in erheblichem Maß von der jeweiligen Straftat und dem betreffenden Bundesland ab.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufklaerungsquote/aufklaerungsquote.htm