Mit Arbeitsverwaltung wird die staatliche Verwaltungstätigkeit bezeichnet, die sich mit der staatlichen Aufgabe der Arbeitsförderung beschäftigt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Arbeitsvermittlung, die Arbeitslosenversicherung und die Berufsberatung. Durch die sog. Hartz-Reformen wurde die Arbeitsverwaltung neu geregelt und die dafür zuständige Anstalt umbenannt in Bundesagentur für Arbeit.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/arbeitsverwaltung.php 29.09.2014