Anwaltsvergleich

Von einem Anwaltsvergleich spricht man bei einem außergerichtlichen Vergleich, der im Namen und mit Vollmacht der vertretenen Parteien von ihren Anwälten geschlossen wird. Gemäß ist er Rechtsgrundlage für ein Zwangsvollstreckung.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/anwaltsvergleich.php 29.09.2014

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