Amtshilfe

Von Amtshilfe spricht man, wenn eine Behörde einer anderen Behörde auf Ersuchen ergänzend Hilfe bei der Ausführung einer in deren Zuständigkeit fallenden Amtshandlung leistet, weil diese sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht selbst ausführen kann.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/amtshilfe.php 29.09.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

stefan-humer-profilbild

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results