Ärztliche Haftung

Aufgrund des Arztvertrags schuldet der behandelnde Arzt dem Patienten eine Behandlung nach den anerkannten Regeln der Wissenschaft unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt. Wird gegen diese ärztliche Pflicht schuldhaft verstoßen, dann liegt ein Behandlungsfehler vor.

Wenn nun ein derartiger Behandlungsfehler einen Gesundheitsschaden des Patienten verursacht, muss der Arzt, dem die fehlerhafte Handlung vorzuwerfen ist, seinem Patienten den gesamten dadurch entstandenen Vermögensschaden — etwa Verdienstausfall oder Krankenhauskosten — ersetzen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/%C3%A4rztliche-haftung/%C3%A4rztliche-haftung.htm

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

alexander-stuecklberger

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results