§ 7
§ 7 Vereinfachte Darstellung
Fassung: 1. April 2015 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 WFA-FinAV?
- Kernaussage§ 7 WFA-FinAV behandelt "Vereinfachte Darstellung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die finanziellen Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, deren Maßnahmen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Vereinfachte Darstellung
§ 7. (1) Die finanziellen Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, deren Maßnahmen unsaldiert nicht mehr als eine Million Euro an Aufwendungen, Minderaufwendungen, Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Investitionen, Erträgen oder Mindererträgen verursachen, können vereinfacht dargestellt werden. Die Betragsgrenze ist bei Regelungsvorhaben auf den Zeitraum des laufenden Finanzjahrs und der nächsten vier Finanzjahre anzuwenden, bei Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 auf die Gesamtlaufzeit des Vorhabens.
(2) Bei der vereinfachten Darstellung sind die Aufwendungen, Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Investitionen und Erträge anzugeben und es ist eine den Grundsätzen gemäß § 3 Abs. 2 entsprechende qualitative Erläuterung der finanziellen Auswirkungen vorzunehmen. Es ist darzulegen, dass die vereinfachte Darstellung anwendbar ist und wie die Bedeckung erfolgt. Für den Betrachtungszeitraum gilt der Zeitraum für die Betragsgrenze gemäß Abs.1. Die detaillierte Berechnung der einzelnen Positionen gemäß § 6 Abs. 1 sowie die Schritte gemäß § 8 können entfallen.
(3) Falls langfristige finanzielle Auswirkungen gemäß § 9 zu erwarten sind, ist die vereinfachte Darstellung nicht zulässig.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 WFA-FinAV in einfachen Worten?
§ 7 WFA-FinAV behandelt "Vereinfachte Darstellung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. April 2015 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. April 2015
- Fassung seit
- 1. April 2015
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 173/2025 (Anpassung durch K)
- BGBl. II Nr. 221/2024 (Anpassung durch K)
- BGBl. II Nr. 238/2023 (Anpassung durch K)
- BGBl. II Nr. 292/2022 (Anpassung durch K)
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