Anl. 4
Anl. 4 Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten
Fassung: 15. April 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO?
- KernaussageAnl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: ID des Tierarztes bzw. LFBIS des Betriebes, falls nicht vorhanden VIS-Registriernummer oder ID des Bündlers
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten
Feldname
Pflicht
Format
Beschreibung
MelderID
Ja
Text
ID des Tierarztes bzw. LFBIS des Betriebes, falls nicht vorhanden VIS-Registriernummer oder ID des Bündlers
Meldejahr
Ja
Zahl
Kalenderjahr der Anwendung
Art der Meldung *
Ja
Katalog
„Anwendung“
Anwendung durch TA
Ja
Boolean
Anwendung durch Tierarzt ja/nein
Datum
Ja
Datum
Datum der Anwendung im Format TT.MM.JJJJ
ID des Tierarztes
Nein
Text
ID des anwendenden Tierarztes
LFBIS
Ja
Text
Betriebsnummer (LFBIS) – falls nicht vorhanden, VIS-Registrierungsnummer – des Betriebes, auf dem die Anwendung der Arzneispezialität erfolgt ist
Zulassungsnummer *
Ja
Text
Zulassungsnummer der Arzneispezialität
Tierart *
Ja
Katalog
auszuwählende Tierart: „Rind“, „Schwein“,… etc.
Nutzungsart *
Ja
Katalog
Tierkennzeichen
Ja
Text
Rind: Ohrmarkennummer
Schweine oder Hühner: Herden-, Stall- oder Buchtenbezeichnung
Tagessumme angewandte Menge
Ja
Zahl
angewandte Menge in der Anwendungsdauer
Anwendungseinheit *
Ja
Katalog
Kleinste anzuwendende Einheit in „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“
Anzahl der behandelten Tiere
Ja
Text
Anzahl der behandelten Tiere
Diagnosecode *
Ja
Katalog
Anwendungsdauer (in Tagen)
Ja
Text
auf dem Abgabebeleg angegebene Anwendungs- oder Einsatzdauer
Chargennummer
Nein
Text
Charge der Arzneispezialität
HAPO_ID **
Nein
Text
Identifikationsnummer der tierärztlichen Hausapotheke
* gemäß der veröffentlichten Liste(n) der durchführenden Stelle
** Wartung der Liste durch ÖTK
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO in einfachen Worten?
Anl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 15. April 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. Februar 2016
- Fassung seit
- 15. April 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 19:37
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 127/2022
- BGBl. II Nr. 5/2016
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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