Verordnungen

Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der ein System zur Überwachung des Vertriebs und Verbrauchs von Antibiotika im Veterinärbereich eingerichtet wird (Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO)

VerordnungFassung seit 15. April 2014RIS-Stand 29. März 2022

RIS-Gesetzesnummer 20008823 · BGBl. II Nr. 83/2014 · 82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Original im RIS öffnen

Anl. 4

Anl. 4 Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten

Fassung: 15. April 2014 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO?

  • KernaussageAnl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: ID des Tierarztes bzw. LFBIS des Betriebes, falls nicht vorhanden VIS-Registriernummer oder ID des Bündlers

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten

Feldname

Pflicht

Format

Beschreibung

MelderID

Ja

Text

ID des Tierarztes bzw. LFBIS des Betriebes, falls nicht vorhanden VIS-Registriernummer oder ID des Bündlers

Meldejahr

Ja

Zahl

Kalenderjahr der Anwendung

Art der Meldung *

Ja

Katalog

„Anwendung“

Anwendung durch TA

Ja

Boolean

Anwendung durch Tierarzt ja/nein

Datum

Ja

Datum

Datum der Anwendung im Format TT.MM.JJJJ

ID des Tierarztes

Nein

Text

ID des anwendenden Tierarztes

LFBIS

Ja

Text

Betriebsnummer (LFBIS) – falls nicht vorhanden, VIS-Registrierungsnummer – des Betriebes, auf dem die Anwendung der Arzneispezialität erfolgt ist

Zulassungsnummer *

Ja

Text

Zulassungsnummer der Arzneispezialität

Tierart *

Ja

Katalog

auszuwählende Tierart: „Rind“, „Schwein“,… etc.

Nutzungsart *

Ja

Katalog

Tierkennzeichen

Ja

Text

Rind: Ohrmarkennummer

Schweine oder Hühner: Herden-, Stall- oder Buchtenbezeichnung

Tagessumme angewandte Menge

Ja

Zahl

angewandte Menge in der Anwendungsdauer

Anwendungseinheit *

Ja

Katalog

Kleinste anzuwendende Einheit in „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“

Anzahl der behandelten Tiere

Ja

Text

Anzahl der behandelten Tiere

Diagnosecode *

Ja

Katalog

Anwendungsdauer (in Tagen)

Ja

Text

auf dem Abgabebeleg angegebene Anwendungs- oder Einsatzdauer

Chargennummer

Nein

Text

Charge der Arzneispezialität

HAPO_ID **

Nein

Text

Identifikationsnummer der tierärztlichen Hausapotheke

* gemäß der veröffentlichten Liste(n) der durchführenden Stelle

** Wartung der Liste durch ÖTK

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel4. Abschnitt
Gehört thematisch zuAufnahme, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnl. 3 Daten der Abgabemengen
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO in einfachen Worten?

Anl. 4 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "Freiwilliger Teil: Anwendungsdaten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 15. April 2014 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
26. Februar 2016
Fassung seit
15. April 2014
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 19:37
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 127/2022
  • BGBl. II Nr. 5/2016

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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Rückverweise

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