Anl. 2
Anl. 2 Daten der Vertriebsfirmen
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 2 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO?
- KernaussageAnl. 2 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "Daten der Vertriebsfirmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zeitraum der Lieferung (Kalenderjahr)
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Daten der Vertriebsfirmen
Feldname
Format
Pflicht
Beschreibung
Meldejahr
Zahl
Ja
Zeitraum der Lieferung (Kalenderjahr)
Art der Meldung
Katalog
Ja
Art der Meldung: „Verkauf“
Firmenbuchnummer*
Text
Ja
Firmenbuchnummer der Vertriebsfirma
Firmenname
Text
Nein
Name der Vertriebsfirma
Hapo_Id**
Text
Ja
Identifikationsnummer der tierärztlichen Hausapotheke an die die Arzneispezialität abgegeben wurde ODER die für öffentliche Apotheken und sonstige bezugsberechtigte Stellen vom BMG vergebene ID-Nummer an die die Arzneispezialität abgegeben wurde.
Zulassungsnummer***
Text
Ja
Zulassungsnummer der abgegebenen Arzneispezialität
Packungsgröße
Zahl
Ja
Packungsgröße bezogen auf die Packungseinheit
Einheit der Packungsgröße
Katalog
Ja
Einheit der Packungsgröße der verkauften Arzneispezialität (z. B. in „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“)
Jahressumme in Packungen
Zahl
Ja
Jahressumme der verkauften Packungen
_________________
* Format der Firmenbuchnummer: FN[Leerzeichen][bis zu sechs Ziffern][Prüfbuchstabe]
** Wartung der Liste durch ÖTK
*** gemäß der veröffentlichten Liste(n) der durchführenden Stelle
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 2 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO in einfachen Worten?
Anl. 2 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "Daten der Vertriebsfirmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2016 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. Februar 2016
- Fassung seit
- 1. Januar 2016
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 19:37
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 127/2022
- BGBl. II Nr. 5/2016
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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Rückverweise
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