Anl. 1
Anl. 1 1.1. Tierarzneimitteldatensatz
Fassung: 15. April 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO?
- KernaussageAnl. 1 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "1.1. Tierarzneimitteldatensatz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Anmerkung: Die detaillierte technische Spezifikation ist auf der Homepage der durchführenden Stelle veröffentlicht.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
1.1. Tierarzneimitteldatensatz
Anmerkung: Die detaillierte technische Spezifikation ist auf der Homepage der durchführenden Stelle veröffentlicht.
1.1.1. Bereitgestellte Datenfelder von Veterinärantibiotika
Feldname
Pflicht
Format
Beschreibung
Zulassungsnummer
Ja
Text
Zulassungsnummer der Arzneispezialität
Bezeichnung
Ja
Text
Bezeichnung der Arzneispezialität
Darreichungsform
Ja
Text
Darreichungsform der Arzneispezialität
Zulassungsinhaber
Ja
Text
Organisationsname des Zulassungsinhabers der Arzneispezialität
Vertriebsfirma
Nein
Text
Organisationsname der Vertriebsfirma der Arzneispezialität
Status
Ja
Text
Status der Arzneispezialität
Datum des Status
Ja
Datum
Datum des Status der ArzneispezialitätAnmerkung: Wenn die Arzneispezialität zugelassen ist, wird das Erstzulassungsdatum angezeigt. Ist die Arzneispezialität aufgehoben, wird das Aufhebungsdatum angezeigt
ATCvet Code
Ja
Text
ATCvet Code der Arzneispezialität
Abgabestatus
Ja
Text
Abgabestatus der Arzneispezialität
Anwendungseinheit
Ja
Katalog
Kleinste anzuwendende Einheit der Arzneispezialität in „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“
Packungsgröße
Ja
Zahl
Packungsgröße der Arzneispezialität (bezogen auf die Packungseinheit)
Einheit der Packung
Ja
Katalog
Einheit der Packungsgröße der Arzneispezialität (z. B. „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“)
Tierart
Ja
Katalog
Bsp.: „Rind“, „Schwein“, etc.
Anwendungsart
Ja
Text
Indikation
Nein
Text
Einsatzindikation
Wirkstoff
Ja
Text
Wirkstoff der Arzneispezialität
add
Ja
Zahl
Animal Daily Dose in mg/GVE
Minimale Dosierung
Nein
Zahl
Minimale Dosierung
Maximale Dosierung
Nein
Zahl
Maximale Dosierung
Einheit der Dosierung
Nein
Katalog
Einheit der Dosierung
Minimale Anwendungsdauer
Nein
Zahl
Minimale Anwendungsdauer
Maximale Anwendungsdauer
Nein
Zahl
Maximale Anwendungsdauer
Einheit der Anwendungsdauer
Nein
Katalog
Einheit der Anwendungsdauer
pdd
Nein
Zahl
Prescribed Daily Dose in mg/GVE
Zielgewebe
Nein
Text
Bsp.: „Essbares Gewebe“, „Milch“
Dosierung
Nein
Text
Wartezeit
Nein
Zahl
Einheit der Wartezeit
Nein
Katalog
Einheit der Wartezeit
Besonderheit (Wartezeit)
Nein
Text
Beschreibung von Besonderheiten bei Wartezeiten
Wirkstoff
Nein
Text
Bezeichnung des Wirkstoffs der Arzneispezialität
Wirkstoffgehalt von
Nein
Zahl
Wirkstoffgehalt des Wirkstoffes pro Anwendungseinheit
Wirkstoffgehalt bis
Nein
Zahl
Wirkstoffgehalt des Wirkstoffes pro Anwendungseinheit
Einheit des Wirkstoffgehalts
Nein
Katalog
Einheit des Wirkstoffgehalts
Fachinformation
Nein
Text
Link auf die gültige Fachinformation
Gebrauchsinformation
Nein
Text
Link auf die gültige Gebrauchsinformation
Antibiotika Mengenstromverordnung
Nein
Boolean
1.1.2. Bereitgestellte Datenfelder von Veterinär-Arzneispezialitäten (ausgenommen Veterinärantibiotika)
Feldname
Pflicht
Format
Beschreibung
Zulassungsnummer
Ja
Text
Zulassungsnummer der Arzneispezialität
Bezeichnung
Ja
Text
Bezeichnung der Arzneispezialität
Darreichungsform
Ja
Text
Darreichungsform der Arzneispezialität
Zulassungsinhaber
Ja
Text
Organisationsname des Zulassungsinhabers der Arzneispezialität
Vertriebsfirma
Nein
Text
Organisationsname der Vertriebsfirma der Arzneispezialität
Status
Ja
Text
Status der Arzneispezialität
Datum des Status
Ja
Datum
Datum des Status der ArzneispezialitätAnmerkung: Wenn die Arzneispezialität zugelassen ist, wird das Erstzulassungsdatum angezeigt. Ist die Arzneispezialität aufgehoben, wird das Aufhebungsdatum angezeigt
ATCvet Code
Ja
Text
ATCvet Code der Arzneispezialität
Abgabestatus
Ja
Text
Abgabestatus der Arzneispezialität
Anwendungseinheit
Ja
Katalog
Kleinste anzuwendende Einheit der Arzneispezialität in „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“
Packungsgröße
Ja
Text
Packungsgröße der Arzneispezialität (bezogen auf die Packungseinheit)
Einheit der Packung
Ja
Text
Einheit der Packungsgröße der Arzneispezialität (z. B. „ml“, „l“, „g“, „kg“, „stk“)
Tierart
Ja
Katalog
Bsp.: „Rind“, „Schwein“, etc.
Anwendungsart
Ja
Text
Zielgewebe
Nein
Text
Bsp.: „Essbares Gewebe“, „Milch“
Dosierung
Nein
Text
Wartezeit
Nein
Zahl
Einheit der Wartezeit
Nein
Katalog
Einheit der Wartezeit
Besonderheit (Wartezeit)
Nein
Text
Beschreibung von Besonderheiten bei Wartezeiten
Fachinformation
Nein
Text
Link auf die gültige Fachinformation
Gebrauchsinformation
Nein
Text
Link auf die gültige Gebrauchsinformation
Antibiotika Mengenstromverordnung
Nein
Boolean
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO in einfachen Worten?
Anl. 1 Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO behandelt "1.1. Tierarzneimitteldatensatz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 15. April 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. Februar 2016
- Fassung seit
- 15. April 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 19:37
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 127/2022
- BGBl. II Nr. 5/2016
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Verweise
Rückverweise
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