Verordnungen

Vermessungsverordnung 2016

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Vermessungen und Pläne (Vermessungsverordnung 2016 – VermV 2016)

VermV 2016VerordnungFassung seit 1. Oktober 2018RIS-Stand 10. September 2018

RIS-Gesetzesnummer 20009675 · BGBl. II Nr. 307/2016 · 95/03 Vermessungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 15a

§ 15a Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten

Fassung: 1. Oktober 2018 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 15a VermV 2016?

  • Kernaussage§ 15a VermV 2016 behandelt "Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Erstellung und Einbringung von strukturierten Dokumenten sind die §§ 8, 13 und 14 nach...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten

§ 15a. Für die Erstellung und Einbringung von strukturierten Dokumenten sind die §§ 8, 13 und 14 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 15a VermV 2016 in einfachen Worten?

§ 15a VermV 2016 behandelt "Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2018 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. September 2018
Fassung seit
1. Oktober 2018
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 08:32
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 235/2018

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise