§ 12
§ 12 Pläne zur Umwandlung in den Grenzkataster
Fassung: 1. Dezember 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 VermV 2016?
- Kernaussage§ 12 VermV 2016 behandelt "Pläne zur Umwandlung in den Grenzkataster" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Pläne, die einem Antrag gemäß § 17 Z 1 VermG auf Umwandlung eines Grundstückes gemäß §...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Pläne zur Umwandlung in den Grenzkataster
§ 12. Pläne, die einem Antrag gemäß § 17 Z 1 VermG auf Umwandlung eines Grundstückes gemäß § 18 VermG anzuschließen sind, können auch folgende Angaben in einer zusätzlichen Darstellung enthalten:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 VermV 2016 in einfachen Worten?
§ 12 VermV 2016 behandelt "Pläne zur Umwandlung in den Grenzkataster" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Dezember 2016 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. November 2016
- Fassung seit
- 1. Dezember 2016
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 30. August 2026 08:32
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 235/2018
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