Verordnungen

Vermessungsgebührenverordnung 2016

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Vermessungsgebühren (Vermessungsgebührenverordnung 2016 – VermGebV 2016)

VermGebV 2016VerordnungFassung seit 1. Oktober 2018RIS-Stand 10. September 2018

RIS-Gesetzesnummer 20009684 · BGBl. II Nr. 320/2016 · 95/03 Vermessungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1 TARIF A

Fassung: 1. Oktober 2018 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 VermGebV 2016?

  • Kernaussage§ 1 VermGebV 2016 behandelt "TARIF A" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Ausstellung von Auszügen gemäß § 47 Abs. 2 Z 2 des Vermessungsgesetzes (VermG), BGBl....

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

TARIF A

Auszüge

Auszüge aus dem technischen Operat

TARIF B

Amtshandlungen

Grundstücksvereinigung gemäß § 12 VermG

Umwandlung gemäß § 18 VermG

Grenzverhandlung, Grenzvermessung für Umwandlung gemäß § 18 VermG in Verbindung mit § 18a Abs. 2 bis 5 bzw. § 18b VermG

Grenzvermessung gemäß § 34 VermG

Erhebung der Benützungsart gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 VermG mit Außendienst

Erhebung der Benützungsart gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 VermG, wenn kein Außendienst notwendig ist

Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 39 VermG

Grenzwiederherstellung gemäß § 40 VermG

Grenzermittlung gemäß § 41 VermG

Beurkundung gemäß § 13 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, BGBl. Nr. 3/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 190/2013

PostNr. 28 für jedes weitere Trennstück zusätzlich23,00 Euro

TARIF C

Gebühren für Anbringen mit strukturierten Dokumenten

Für Anbringen, die auf automationsunterstütztem Weg gemäß § 17 Vermessungsverordnung 2016 (VermV 2016), BGBl. II Nr. 307/2016, mit strukturierten Dokumenten gemäß § 15a VermV 2016, beide in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2018, eingebracht werden, kommen abweichend zu Tarif B bei folgenden Tarifposten ermäßigte Beträge zur Anwendung:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
Nächster Paragraph§ 2

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 VermGebV 2016 in einfachen Worten?

§ 1 VermGebV 2016 behandelt "TARIF A" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2018 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. September 2018
Fassung seit
1. Oktober 2018
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 236/2018

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

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