Verordnungen

Schulordnung 2024

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024

VerordnungFassung seit 1. September 2024RIS-Stand 29. April 2025

RIS-Gesetzesnummer 20012587 · BGBl. II Nr. 126/2024 · 70/06 Schulunterricht · Original im RIS öffnen

§ 6

§ 6 Fernbleiben vom Unterricht und verspätetes Eintreffen

Fassung: 1. September 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 6 Schulordnung 2024?

  • Kernaussage§ 6 Schulordnung 2024 behandelt "Fernbleiben vom Unterricht und verspätetes Eintreffen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Schulordnung 2024.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht, zu einer Schulveranstaltung und einer schulbezogenen Veranstaltung hat die Schülerin bzw....

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Fernbleiben vom Unterricht und verspätetes Eintreffen

§ 6. (1) Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht, zu einer Schulveranstaltung und einer schulbezogenen Veranstaltung hat die Schülerin bzw. der Schüler der Lehrkraft den Grund der Verspätung anzugeben.

(2) Auf das Fernbleiben von der Schule finden Anwendung:

(3) Das verspätete Eintreffen zum Unterricht, zu Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen, das vorzeitige Verlassen sowie das Fernbleiben von der Schule sind im Klassenbuch zu vermerken. Beim Fernbleiben von der Schule ist auch der Rechtfertigungsgrund anzuführen.

(4) Eine ärztliche Bestätigung ist nur eine von einem in Österreich oder im EWR zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigung, die Ort und Datum der Ausstellung, den ausstellenden Arzt und die Person, auf welche sich die Bestätigung bezieht, enthält. Wenn eine ärztliche Bestätigung nicht binnen fünf Unterrichtstagen ab dem Verlangen auf Vorlage erbracht wird, so liegt ein Fernbleiben ohne Rechtfertigung vor.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Schulordnung 2024 in einfachen Worten?

§ 6 Schulordnung 2024 behandelt "Fernbleiben vom Unterricht und verspätetes Eintreffen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Mai 2024
Fassung seit
1. September 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 17:25
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 80/2025

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Verweise

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