§ 18
§ 18 In- und Außerkrafttreten
Fassung: 29. April 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 18 Schulordnung 2024?
- Kernaussage§ 18 Schulordnung 2024 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für...
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In- und Außerkrafttreten
§ 18. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, BGBl. Nr. 373/1974, in der Fassung BGBl. II Nr. 256/2020, außer Kraft.
(2) § 7 Abs. 6 bis 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 80/2025 tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 18 Schulordnung 2024 in einfachen Worten?
§ 18 Schulordnung 2024 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. April 2025
- Fassung seit
- 29. April 2025
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 80/2025
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