Verordnungen

Schulordnung 2024

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024

VerordnungFassung seit 29. April 2025RIS-Stand 29. April 2025

RIS-Gesetzesnummer 20012587 · BGBl. II Nr. 126/2024 · 70/06 Schulunterricht · Original im RIS öffnen

§ 18

§ 18 In- und Außerkrafttreten

Fassung: 29. April 2025 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 18 Schulordnung 2024?

  • Kernaussage§ 18 Schulordnung 2024 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

In- und Außerkrafttreten

§ 18. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, BGBl. Nr. 373/1974, in der Fassung BGBl. II Nr. 256/2020, außer Kraft.

(2) § 7 Abs. 6 bis 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 80/2025 tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel4. Abschnitt
Gehört thematisch zuUnterricht, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnl. 1 Verhaltenskodex

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 18 Schulordnung 2024 in einfachen Worten?

§ 18 Schulordnung 2024 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 29. April 2025 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
29. April 2025
Fassung seit
29. April 2025
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 80/2025

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