Thema
Schulveranstaltungen
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Anl. 5/3 1. ETHIK...ng außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. Koedukation und Teamteach...§ 52 Ausmaß der Lehrverpflichtung der Lehrer an Berufsschulen...(Anm.: Abs. 16 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 52/2009) (17) Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist dem Unterricht von einer Wochenstunde der Lehrverpflichtung v...§ 13a Schulbezogene VeranstaltungenSchulbezogene Veranstaltungen § 13a. (1) Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen im Sinne des § 13 sind, können zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden, wenn sie auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen...§ 47a Abgeltung für mehrtägige SchulveranstaltungenAbgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen § 47a. 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(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe...§ 50 Mehrdienstleistung der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen...rer, der auf Anordnung des Schulleiters in Vertretung eines verhinderten Landeslehrers an Schulveranstaltungen teilnimmt und dadurch seine Jahresstundensumme gemäß § 43 Abs. 1 Z 3 überschritten hat, gebührt eine Vergütung ge...§ 44 Gestaltung des Schullebens, Sicherheit in der Schule einschließlich Kinderschutz und Qualitätssicherung...rhalb einer für schulische Zwecke gewidmeten Liegenschaft (dislozierter Unterricht), bei Schulveranstaltungen (§ 13) und bei schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a), zu erlassen. Das Schulforum (§ 63a) bzw. der Schulgemeinschaf...Anl. 1 I. Pflichtgegenstand Bewegung und Sport...Schulform (Stundenanzahl, die Anzahl der Schulstufen, die Möglichkeit der Abhaltung von Schulveranstaltungen und unverbindlichen Übungen) und die zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Die Inhalte des Unter...§ 1 Anwendung der Reisegebührenvorschrift 1955Anwendung der Reisegebührenvorschrift 1955 § 1. Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995 – SchVV, der Verordnung BGBl. Nr. 498/1995 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr....§ 5 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen...eitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 622/1991, außer Kraft. (2) Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die...Anl. 1/PTS Lehrplan der Polytechnischen Schule...bsteinschätzung geeignet. Exkursionen, berufspraktische Tage, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft, der Sozialpartner inklusive deren Bildungseinrichtungen und vo...Anl. 1 ERSTER TEIL...ußerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und So...§ 1 Anwendung der Reisegebührenvorschrift 1955Anwendung der Reisegebührenvorschrift 1955 § 1. Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist für Lehrpersonen an höheren land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, an Fachschulen für die Ausbildung von Forstpersonal, an...§ 2 Dienstreiseauftrag...ftrag § 2. Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Landeslehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ oblieg...§ 3 TagesgebührTagesgebühr § 3. (1) Die Tagesgebühr beträgt je Tag, unabhängig davon, ob die Schulveranstaltung im Inland oder im Ausland stattfindet, bei der Tagesgebühr nach Tarif I. (2) Schulveranstaltungen mit einer Dauer von fünf Stu...§ 4 Ausschluss des Kostenersatzes für die erste WagenklasseAusschluss des Kostenersatzes für die erste Wagenklasse § 4. § 7 Abs. 2 der Reisegebührenvorschrift 1955 ist nicht anzuwenden.§ 5 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen...eitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 3/1987, außer Kraft. (2) Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die F...§ 7 Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und SchülerAnl. 1 FACHSCHULE FÜR PÄDAGOGISCHE ASSISTENZBERUFE(einschließlich der Fachschule für Berufstätige)...hein) besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im...§ 12 InkrafttretenInkrafttreten § 12. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1995 in Kraft. (2) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 4, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 2,...§ 5 Veranstaltungen bis zu einem Tag...gefunden wird, können solche Veranstaltungen im Rahmen des gemäß § 8 für mehrtägige Schulveranstaltungen zur Verfügung stehenden und noch nicht konsumierten Ausmaßes durchgeführt werden.§ 8 Mehrtägige Veranstaltungen3. Abschnitt Mehrtägige Veranstaltungen Ausmaß § 8. (1) Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden: Schulstufe/Schulart Ausmaß in Kalendertagen Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe – 3. und 4....Anl. 2/BVJ Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr...bsteinschätzung geeignet. Exkursionen, berufspraktische Tage, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft, der Sozialpartner inklusive deren Bildungseinrichtungen und vo...Anl. 1 PRIMARSTUFE...ußerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben, Sozialpartnern und S...Anl. 2 ERSTER TEIL...ußerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben, Sozialpartnern und S...Anl. 3 (1. bis 9. Schulstufe)...ußerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben, Sozialpartnerinnen/-...Anl. 5 ERSTER TEIL...ions- und Interaktionsprozesse innerhalb und außerhalb des Unterrichts (zB in Pause, bei Schulveranstaltung) einzubeziehen. Sie ermutigen und motivieren die Schülerinnen und Schüler zu eigenständigen (gebärden-)sprachlichen F...Anl. 3/1 a) Katholischer Religionsunterricht...erricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einric...Anl. 3/2 Deutsch in der Deutschförderklasse8. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN THERAPEUTISCH-FUNKTIONELLE ÜBUNGEN, HÖRSTRATEGIEN, MANUAL- UND GEBÄRDENSYSTEME, ÖGS, LEBENS- UND IDENTITÄTSKUNDE Therapeutisch-funktionelle Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Hörerziehung...Anl. 3/3 1. PRÄAMBEL...terrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederh...Anl. 3/4 ERSTER TEIL...erhalb eines Schuljahres finden je nach regionalen und örtlichen Bedingungen vorgesehene Schulveranstaltungen, Gegebenheiten des Jahreskreises, Feste und Feiern ihre Berücksichtigung. Um den Entwicklungsverlauf sowie die Lernfor...§ 17 Unterrichtsarbeit...gen, die in den übrigen Unterrichtsgegenständen gestellten Hausübungen und allfällige Schulveranstaltungen Bedacht zu nehmen. Hausübungen, die an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen oder während der Weihnachtsferien, der Se...Anl. 1 im Sinne des § 12 lit. b des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959...ußerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und So...Anl. 2 im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 lit. a des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland, BGBl. Nr. 641/1994...ußerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und So...Anl. 3 im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 lit. b des Minderheiten-Schulgesetzesfür das Burgenland, BGBl. Nr. 641/1994...ußerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und So...§ 2 Dienstreiseauftrag...ftrag § 2. Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Pflichtschullehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ...§ 3 ReisezulageReisezulage § 3. (1) Die Reisezulage beträgt je Tag, unabhängig davon, ob die Schulveranstaltung im Inland oder im Ausland stattfindet, bei (2) Schulveranstaltungen mit einer Dauer von fünf Stunden gelten als Schulveranstaltun...§ 4 Ausschluss des Kostenersatzes für die erste WagenklasseAusschluss des Kostenersatzes für die erste Wagenklasse § 4. § 7 Abs. 2 der Reisegebührenvorschrift 1955 ist nicht anzuwenden.