Verordnungen

Schulordnung 2024

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024

VerordnungFassung seit 1. September 2024RIS-Stand 29. April 2025

RIS-Gesetzesnummer 20012587 · BGBl. II Nr. 126/2024 · 70/06 Schulunterricht · Original im RIS öffnen

§ 15

§ 15 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Ordnung in der Schule

Fassung: 1. September 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 15 Schulordnung 2024?

  • Kernaussage§ 15 Schulordnung 2024 behandelt "Maßnahmen bei Verstößen gegen die Ordnung in der Schule" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Schulordnung 2024.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Schulfremde Personen, die nicht berechtigt sind sich in der Schule aufzuhalten oder gegen die Regeln über...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Ordnung in der Schule

§ 15. (1) Schulfremde Personen, die nicht berechtigt sind sich in der Schule aufzuhalten oder gegen die Regeln über das Verhalten in der Schule verstoßen, können von der Schulleitung und allenfalls von mit der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule beauftragten Personen von der Schule verwiesen werden.

(2) Die Schulleitung kann Personen ohne Angabe von Gründen das Betreten der Schule für bis zu einem Monat im Wiederholungsfall bis zu einem Semester, untersagen, ausgenommen Schülerinnen und Schülern, Personal der Schule und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden und des Schulerhalters. Bei Verstößen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden, Schulerhaltern und Körperschaften öffentlichen Rechts hat die Schulleitung den Dienstgeber der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters über den oder die Verstöße zu informieren.

(3) Verstöße gegen Maßnahmen zur Sicherheit der Einrichtungen und des Schulbetriebs gemäß IKT-Schulverordnung, BGBl. II Nr. 382/2021 und andere Regelungen zur Sicherheit von Daten und informations- und kommunikationstechnologischen Einrichtungen und Anwendungen sind jedenfalls Verstöße gegen die Ordnung in der Schule.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 15 Schulordnung 2024 in einfachen Worten?

§ 15 Schulordnung 2024 behandelt "Maßnahmen bei Verstößen gegen die Ordnung in der Schule" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2024 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Mai 2024
Fassung seit
1. September 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 13:40
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 80/2025

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