§ 1
§ 1 Zustimmung zur Besetzung
Fassung: 1. Juni 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 Planstellenbesetzungsverordnung 2021?
- Kernaussage§ 1 Planstellenbesetzungsverordnung 2021 behandelt "Zustimmung zur Besetzung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948; 64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Zustimmung zur Besetzung
§ 1. (1) Die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, erteilt.
(2) Unter Besetzung von Planstellen mit Beamtinnen oder Beamten ist die Ernennung auf eine Planstelle zu verstehen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Planstellenbesetzungsverordnung 2021 in einfachen Worten?
§ 1 Planstellenbesetzungsverordnung 2021 behandelt "Zustimmung zur Besetzung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2021 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. Mai 2021
- Fassung seit
- 1. Juni 2021
- Fassung bis
- laufend
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