§ 11
§ 11 Entwertung des Reisepasses
Fassung: 16. Juni 2006 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 11 PassG-DV?
- Kernaussage§ 11 PassG-DV behandelt "Entwertung des Reisepasses" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die gemäß § 10a Passgesetz 1992 vorgesehene Entwertung eines nicht abgelaufenen Reisepasses kann auch durch eine...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Entwertung des Reisepasses
§ 11. (1) Die gemäß § 10a Passgesetz 1992 vorgesehene Entwertung eines nicht abgelaufenen Reisepasses kann auch durch eine von der Behörde anzubringende Stampiglie erfolgen. In diesen Fällen gilt der Reisepass nach höchstens vier Wochen als entwertet, wobei der Tag der Anbringung der Stampiglie mitzuberechnen ist.
(2) Durch das einzustempelnde Entwertungsdatum darf die ursprüngliche Gültigkeitsdauer des Reisepasses nicht verlängert werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 PassG-DV in einfachen Worten?
§ 11 PassG-DV behandelt "Entwertung des Reisepasses" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 16. Juni 2006 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. März 2014
- Fassung seit
- 16. Juni 2006
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 14:04
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 184/2023
- BGBl. II Nr. 325/2021
- BGBl. II Nr. 209/2018
- BGBl. II Nr. 480/2010
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.