Verordnungen

Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau (Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

VerordnungFassung seit 1. Juli 2024RIS-Stand 4. Juli 2024

RIS-Gesetzesnummer 20011056 · BGBl. II Nr. 59/2020 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 9

§ 9 Gegenstand „Wirtschaftliche Kompetenz“

Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 9 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 9 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung behandelt "Gegenstand „Wirtschaftliche Kompetenz“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Prüfungskommission hat der zur Prüfung antretenden Person zumindest eine der folgenden Aufgaben zu stellen. Die...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Gegenstand „Wirtschaftliche Kompetenz“

§ 9. (1) Die Prüfungskommission hat der zur Prüfung antretenden Person zumindest eine der folgenden Aufgaben zu stellen. Die zur Prüfung antretende Person hat

(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 45 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuUnterricht, Beurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 9 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 9 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung behandelt "Gegenstand „Wirtschaftliche Kompetenz“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Juli 2024
Fassung seit
1. Juli 2024
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 178/2024

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