Verordnungen

Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau (Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

VerordnungFassung seit 1. Juli 2024RIS-Stand 4. Juli 2024

RIS-Gesetzesnummer 20011056 · BGBl. II Nr. 59/2020 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 11

§ 11 Gegenstand „Geschäftsprozesse“

Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 11 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 11 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung behandelt "Gegenstand „Geschäftsprozesse“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Gegenstand „Geschäftsprozesse“

§ 11. (1) Die Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.

(2) Von der Prüfungskommission ist der zur Prüfung antretenden Person zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen. Die zur Prüfung antretende Person hat

(3) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

(4) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 120 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 150 Minuten zu beenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuUnterricht, Beurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 11 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung behandelt "Gegenstand „Geschäftsprozesse“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Juli 2024
Fassung seit
1. Juli 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 06:40
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 178/2024

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Verweise

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