Verordnungen

Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau (Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

VerordnungFassung seit 1. Mai 2020RIS-Stand 4. Juli 2024

RIS-Gesetzesnummer 20011056 · BGBl. II Nr. 59/2020 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1 Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau

Fassung: 1. Mai 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 1 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung behandelt "Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau

§ 1. (1) Der Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Hotel- und Restaurantfachmann bzw. Hotel- und Restaurantfachfrau) zu bezeichnen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 1 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung behandelt "Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2020 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. März 2020
Fassung seit
1. Mai 2020
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 178/2024

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