Anl. 4
Anl. 4 Ausnahmen für tierzüchterische Behandlungen
Fassung: 10. Juli 2009 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 4 Hormonverordnung 2009?
- KernaussageAnl. 4 Hormonverordnung 2009 behandelt "Ausnahmen für tierzüchterische Behandlungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausnahmen für tierzüchterische Behandlungen
Stoffe mit östrogener (ausgenommen 17-ß-Östradiol und seine esterartigen Derivate) androgener oder gestagener Wirkung
Nutztiere, ausgenommen Nutztiere gemäß § 1 Z 2
Brunstsynchronisation; Vorbereitung von Spender- oder Empfängertieren für Embryotransfer
Verabreichung an eindeutig identifizierte und untersuchte Nutztiere
Stoffe mit androgener Wirkung
Brütlinge und Setzlinge in der Aquakultur
(nicht während der Mast)
zur sexuellen Inversion während der ersten drei Lebensmonate
Anwendung nur durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen Aufsicht
Allyltrenbolon
(Altrenogest)
Equiden und
Schweine,
ausgenommen Equiden und Schweine gemäß § 1 Z 2
Rosse- bzw. Brunstsynchronisation
nur orale Anwendung
durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 Hormonverordnung 2009 in einfachen Worten?
Anl. 4 Hormonverordnung 2009 behandelt "Ausnahmen für tierzüchterische Behandlungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 10. Juli 2009 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. Januar 2025
- Fassung seit
- 10. Juli 2009
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 10/2025
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