Anl. 3
Anl. 3 Ausnahmen für therapeutische Behandlungen
Fassung: 10. Juli 2009 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 Hormonverordnung 2009?
- KernaussageAnl. 3 Hormonverordnung 2009 behandelt "Ausnahmen für therapeutische Behandlungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausnahmen für therapeutische Behandlungen
Testosteron und Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle durch Hydrolyse leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden
Nutztiere, ausgenommen Nutztiere gemäß § 1 Z 2
Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren;
Abbruch einer uner-wünschten Trächtigkeit
nur als Injektion oder zur Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke in Form von Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
Allyltrenbolon
(Altrenogest)
Equiden
Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren
nur orale Anwendung
durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht
Beta-Agonisten
Equiden
Behandlung von Atemstörungen, Hufrollenerkrankungen und Hufrehe
Verabreichung durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht
Beta-Agonisten
Equiden
Induktion der Tokolyse
Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abfohlens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
Beta-Agonisten
Rinder ausgenommen Rinder gemäß § 1 Z 2
Induktion der Tokolyse
Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abkalbens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 Hormonverordnung 2009 in einfachen Worten?
Anl. 3 Hormonverordnung 2009 behandelt "Ausnahmen für therapeutische Behandlungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 10. Juli 2009 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. Januar 2025
- Fassung seit
- 10. Juli 2009
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 10/2025
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