Verordnungen

Hormonverordnung 2009

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Anwendung von bestimmten Stoffen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung (Hormonverordnung 2009)

VerordnungFassung seit 10. Juli 2009RIS-Stand 6. Februar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20006391 · BGBl. II Nr. 218/2009 · 82/04 Apotheken, Arzneimittel · Original im RIS öffnen

Anl. 3

Anl. 3 Ausnahmen für therapeutische Behandlungen

Fassung: 10. Juli 2009 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 3 Hormonverordnung 2009?

  • KernaussageAnl. 3 Hormonverordnung 2009 behandelt "Ausnahmen für therapeutische Behandlungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Ausnahmen für therapeutische Behandlungen

Testosteron und Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle durch Hydrolyse leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden

Nutztiere, ausgenommen Nutztiere gemäß § 1 Z 2

Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren;

Abbruch einer uner-wünschten Trächtigkeit

nur als Injektion oder zur Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke in Form von Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

Allyltrenbolon

(Altrenogest)

Equiden

Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren

nur orale Anwendung

durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht

Beta-Agonisten

Equiden

Behandlung von Atemstörungen, Hufrollenerkrankungen und Hufrehe

Verabreichung durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht

Beta-Agonisten

Equiden

Induktion der Tokolyse

Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abfohlens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

Beta-Agonisten

Rinder ausgenommen Rinder gemäß § 1 Z 2

Induktion der Tokolyse

Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abkalbens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 Hormonverordnung 2009 in einfachen Worten?

Anl. 3 Hormonverordnung 2009 behandelt "Ausnahmen für therapeutische Behandlungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 10. Juli 2009 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
30. Januar 2025
Fassung seit
10. Juli 2009
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 10/2025

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