§ 12
§ 12 Weitere personelle Maßnahmen
Fassung: 4. Januar 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 Frauenförderungsplan BMNT 2019?
- Kernaussage§ 12 Frauenförderungsplan BMNT 2019 behandelt "Weitere personelle Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Weitere personelle Maßnahmen
§ 12. Die Umsetzung des Frauenförderungsplanes wird zudem durch folgende personelle Maßnahmen verfolgt:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 Frauenförderungsplan BMNT 2019 in einfachen Worten?
§ 12 Frauenförderungsplan BMNT 2019 behandelt "Weitere personelle Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 4. Januar 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. Januar 2020
- Fassung seit
- 4. Januar 2020
- Fassung bis
- laufend
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Rückverweise
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