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Frauenförderungsplan BMNT 2019

Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)

VerordnungFassung seit 4. Januar 2020RIS-Stand 9. Januar 2020

RIS-Gesetzesnummer 20010877 · BGBl. II Nr. 4/2020 · 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 15

§ 15 Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz

Fassung: 4. Januar 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 15 Frauenförderungsplan BMNT 2019?

  • Kernaussage§ 15 Frauenförderungsplan BMNT 2019 behandelt "Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz

§ 15. (1) Die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz ist zu schützen. Vorgangsweisen, Verhaltensweisen, Darstellungen und Veröffentlichungen aller Art und Äußerungen, welche die Würde der Menschen verletzen, dazu zählen sexuelle Belästigung, Mobbing und Bossing sind zu unterlassen und dürfen von Vorgesetzten nicht geduldet werden. Der Dienstgeber hat geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu treffen.

(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung im Sinne des B-GlBG, Mobbing sowie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen, vor allem auch anlässlich eines Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächs zu informieren.

(3) Im Falle von Meldungen von Verletzungen der Würde im Arbeitsumfeld ist die oder der zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte von der Personalabteilung darüber zu informieren. Mit Zustimmung der betroffenen Person kann auch deren oder dessen Name zum Zwecke der Kontaktaufnahme bekannt gegeben werden.

(4) Es ist auf eine Arbeitsatmosphäre zu achten, die von gegenseitigem Respekt getragen ist.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel3. Abschnitt
Gehört thematisch zuAufnahme, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 14 Gender Budgeting

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 15 Frauenförderungsplan BMNT 2019 in einfachen Worten?

§ 15 Frauenförderungsplan BMNT 2019 behandelt "Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 4. Januar 2020 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
9. Januar 2020
Fassung seit
4. Januar 2020
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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