Verordnungen

Frauenförderungsplan BMNT 2019

Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)

VerordnungFassung seit 4. Januar 2020RIS-Stand 9. Januar 2020

RIS-Gesetzesnummer 20010877 · BGBl. II Nr. 4/2020 · 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Verbindliche Vorgaben

Fassung: 4. Januar 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 Frauenförderungsplan BMNT 2019?

  • Kernaussage§ 8 Frauenförderungsplan BMNT 2019 behandelt "Verbindliche Vorgaben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Verbindliche Vorgaben

§ 8. (1) Gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG ist die Erhöhung des Frauenanteils nach Maßgabe der geltenden Personalaufnahmebestimmungen des Bundes durch nachstehende Vorgaben zu verwirklichen:

Frauenanteil 31.12.2018

Frauenanteil 31.12.2020

von 0 %

auf 10%

von 1 % bis 10 %

auf 20%

von 11 % bis 20 %

auf 30%

von 21 % bis 49 %

auf 50%

(2) In Unternehmungen, an denen der Bund zur Gänze oder zum Teil durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus mit einem Bundesanteil von 50 % und mehr beteiligt ist, ist der Frauenanteil an der Bundesquote im jeweiligen Aufsichtsgremium auf 50% zu erhöhen.

(3) In Unternehmungen gemäß Abs. 2 ist eine geschlechtergerechte Besetzung der Eigentümervertretung und des Vorstands anzustreben.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel2. Abschnitt
Gehört thematisch zuAufnahme, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 7 Besetzung von Planstellen
Nächster Paragraph§ 9 Evaluierung

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Frauenförderungsplan BMNT 2019 in einfachen Worten?

§ 8 Frauenförderungsplan BMNT 2019 behandelt "Verbindliche Vorgaben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 4. Januar 2020 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
9. Januar 2020
Fassung seit
4. Januar 2020
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Keine weiteren Verweise verfügbar.