§ 7
§ 7 Auswahl der Erhebungseinheiten; Stichprobe
Fassung: 1. Januar 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft?
- Kernaussage§ 7 Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft behandelt "Auswahl der Erhebungseinheiten; Stichprobe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Bundesanstalt hat jene Erhebungseinheiten sowie Sachgüter und Dienstleistungen für die Erhebung auszuwählen, die als repräsentativ...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Auswahl der Erhebungseinheiten; Stichprobe
§ 7. (1) Die Bundesanstalt hat jene Erhebungseinheiten sowie Sachgüter und Dienstleistungen für die Erhebung auszuwählen, die als repräsentativ gelten (Prinzip der repräsentativen Auswahl).
(2) Als repräsentativ gelten
(3) Bei der Befragung gemäß § 6 Abs. 2 Z 2 sind je Bundesland jedenfalls neun fachliche Einheiten auf örtlicher Ebene auszuwählen.
(4) Die Bundesanstalt hat die Erhebungseinheiten auf Grundlage der Daten des Registers der statistischen Einheiten gemäß § 25a des Bundesstatistikgesetzes 2000 auszuwählen.
(5) Die Bundesanstalt hat bei der konkreten Auswahl der zu befragenden Erhebungseinheiten auf den Grundsatz der Respondentenentlastung im Sinne des § 7 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000 und für die Preiserhebungen gemäß § 1 Z 3 und 4 auf den Aspekt der Bereitschaft zur Auskunftserteilung Bedacht zu nehmen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft in einfachen Worten?
§ 7 Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft behandelt "Auswahl der Erhebungseinheiten; Stichprobe" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2022 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. Februar 2022
- Fassung seit
- 1. Januar 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 07:32
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 126/2026
- BGBl. II Nr. 222/2025
- BGBl. II Nr. 67/2022
- BGBl. II Nr. 223/2019
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