Verordnungen

Elektronik-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Elektronik (Elektronik-Ausbildungsordnung)

VerordnungFassung seit 1. Juli 2024RIS-Stand 4. Juli 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012627 · BGBl. II Nr. 181/2024 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Berufsprofil

Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 Elektronik-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 2 Elektronik-Ausbildungsordnung behandelt "Berufsprofil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Elektronik-Ausbildungsordnung.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik über...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Berufsprofil

§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik über die in Abs. 2 und 3 angeführten beruflichen Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

Hauptmodul Angewandte Elektronik:

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik–Hauptmodul Angewandte Elektronik stellt elektrische, elektronische, mikrotechnische Bauelemente, Baugruppen und -teile für Geräte, Maschinen und Anlagen aller Art her. Grundlage dieser Arbeiten sind Zeichnungen (zB 2D- und 3D-Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne) oder elektronische Pläne mit Schaltzeichen und elektronischen Symbolen, welche sie auch selbst unter Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellt.

Zur Herstellung von Leiterplatten wendet sie unterschiedliche Verfahren (Ätzverfahren, Siebdruckverfahren, Fräsverfahren) an und bestückt Leiterplatten gemäß Schaltplänen oder Mustern mit aktuellen Bauteilen (zB Surfaced-Mounted device – SMD, Through-Hole-technology – THT) unter Zuhilfenahme geeigneter Werkzeuge, Bestückungshilfen (zB Vakuumpipette) und Geräten. Anschließend finalisiert sie die Leiterplatten mit einem passenden Lötverfahren und prüft diese auf Funktion, wonach sie erkannte Lötfehler beseitigt. Anhand vorgegebener Kriterien führt sie Funktions- oder Mängelkontrollen an bestehenden elektronischen Schaltungen durch oder passt elektronische Schaltungen an neue Anforderungen an und/oder optimiert diese.

Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen (zB Schaltpläne, Bauteilskizzen, Bestückungspläne, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften) und arbeitet unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards mit verschiedenen Handwerkzeugen und Maschinen sowie Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren).

Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik:

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik – Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik errichtet und konfiguriert leitungsgebundene und leitungsungebundene Netzwerke sowie Lichtwellenleiter-Netze für zB Funk- und Mobilfunkanlagen, Antennen- und Satellitenanlagen, Sende- und Empfangsanlagen für Radio- und Fernsehen, Antennen für die Flugsicherung oder Videoüberwachungsanlagen. Sie montiert diese Netzwerke inklusive aller benötigter Netzwerkkomponenten und führt alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme durch, nimmt diese in Betrieb und führt Überprüfungen durch. Grundlage für die Ausführung dieser Arbeiten sind technische Unterlagen (zB Zeichnungen, Schaltpläne, berufsbezogene Vorschriften) oder elektronische Pläne mit Schaltzeichen und elektronischen Symbolen, die sie auch selbst unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellt.

Sie fertigt informations- und kommunikationselektronische Bauteile und Schaltungen, plant und dimensioniert Komponenten und Baugruppen, programmiert und konfiguriert Einstellungen und führt Fehlerdiagnosen durch. In ihren Tätigkeitsbereich gehört das Einbauen und Reparieren von digitalen Endgeräten und Anlagen der Informations- und Kommunikationselektronik. Die Fachkraft sucht Fehler und Defekte mit speziellen Messgeräten, grenzt diese ein und behebt sie, in dem sie Bauteile und Komponenten austauscht.

Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen (zB Schaltpläne, Bauteilskizzen, Bestückungspläne, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften) und arbeitet unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen und Maschinen sowie Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren).

Spezialmodul Netzwerktechnik:

Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Elektronik mit der Spezialisierung Netzwerktechnik gehören die Einrichtung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Verwaltung und Absicherung von Serverbetriebssystemen und Netzwerken. Sie erstellt die Netzwerkkonfiguration von PCs und weist IP-Adressen zu. Weiters führt sie auch Änderungen und Erweiterungen von Serverbetriebssystemen und Netzwerken durch.

Darüber hinaus ist sie für die technische Betreuung dieser Anlagen zuständig. Sie behebt Störungen und sucht Fehlerquellen mit speziellen Messgeräten. Sie tauscht Kabel, Bauteile und Netzwerkkomponenten aus, aktualisiert Betriebssysteme und Software und führt Netzwerkanpassungen durch.

Spezialmodul Eisenbahntelekommunikationstechnik:

Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Elektronik mit der Spezialisierung Eisenbahntelekommunikationstechnik gehören die Errichtung, Inbetriebnahme, Prüfung und Dokumentation von Bedienplätzen an Zuglaufcheckpoints, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen und rechnergestützten Zugüberwachungen.

Darüber hinaus ist sie für die technische Betreuung und wiederkehrende Prüfung dieser Anlagen zuständig. Sie nimmt Störungsmeldungen entgegen, erstellt Fehlerdiagnosen und ergreift Sofortmaßnahmen. Zu ihren Aufgaben zählen die laufende Instandhaltung und das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen. Zur Abwicklung von Kundenbestellungen nutzt die Fachkraft Help-Desk und Workflow-Systeme.

Spezialmodul Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze:

Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Elektronik mit der Spezialisierung Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze gehören die Errichtung, Inbetriebnahme, Prüfung und Dokumentation von Anlagen der Satellitenempfangstechnik und Breitbandkabelnetze. Für Arbeiten am Dach beachtet sie die besonderen Sicherheitsvorschriften und benutzt die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Fachkraft errichtet Sat-Verteilanlagen, nimmt sie in Betrieb, prüft und dokumentiert die Inbetriebnahme.

Sie ist für die technische Betreuung dieser Anlagen zuständig. und sorgt für die laufende Instandhaltung das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen (zB Kabelreparaturen).

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:

1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.

2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.

3. Digitales Arbeiten

Die Fachkraft im Lehrberuf Elektronik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit
Vorheriger Paragraph§ 1 Lehrberuf Elektronik
Nächster Paragraph§ 3 Berufsbild

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Elektronik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 2 Elektronik-Ausbildungsordnung behandelt "Berufsprofil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Juli 2024
Fassung seit
1. Juli 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 17:16
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.