Verordnungen

Elektronik-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Elektronik (Elektronik-Ausbildungsordnung)

VerordnungFassung seit 1. Juli 2024RIS-Stand 4. Juli 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012627 · BGBl. II Nr. 181/2024 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 6

§ 6 Hauptmodul „Angewandte Elektronik“

Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 6 Elektronik-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 6 Elektronik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul „Angewandte Elektronik“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules „Angewandte Elektronik“

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Hauptmodul „Angewandte Elektronik“

§ 6. Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules „Angewandte Elektronik“:

7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektronik

7.1 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

7.2 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

7.3 Bearbeitungstechnik

Die auszubildende Person kann

8. Kompetenzbereich: Elektronische Schaltungen

8.1 Sicherheit

Die auszubildende Person kann

8.2 Elektromechanische Bauelemente

Die auszubildende Person kann

8.3 Elektronische Schaltungen

Die auszubildende Person kann

9. Kompetenzbereich: Schaltungsentwicklung

9.1 Design und Entwicklung

Die auszubildende Person kann

9.2 Fertigung

Die auszubildende Person kann

9.3 Qualitätssicherung

Die auszubildende Person kann

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuVerfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Elektronik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 6 Elektronik-Ausbildungsordnung behandelt "Hauptmodul „Angewandte Elektronik“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Juli 2024
Fassung seit
1. Juli 2024
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 17:16
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

Rückverweise

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