Verordnungen

Elektronik-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Elektronik (Elektronik-Ausbildungsordnung)

VerordnungFassung seit 1. Januar 2025RIS-Stand 4. Juli 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012627 · BGBl. II Nr. 181/2024 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 20

§ 20 Eingeschränkte Zusatzprüfung

Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 20 Elektronik-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 20 Elektronik-Ausbildungsordnung regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem Hauptmodul des Lehrberufs Elektronik kann unter Berücksichtigung von Abs. 2...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Eingeschränkte Zusatzprüfung

§ 20. (1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem Hauptmodul des Lehrberufs Elektronik kann unter Berücksichtigung von Abs. 2 eine Zusatzprüfung gemäß § 27 Abs. 1 BAG in einem Hauptmodul oder Spezialmodul des Lehrberufs Elektronik abgelegt werden.

(2) Eine Zusatzprüfung in einem Hauptmodul und/oder Spezialmodul dessen Bezeichnung gemäß § 22 geführt werden darf, ist nicht möglich.

(3) Die Zusatzprüfung in einem Hauptmodul oder Spezialmodul hat sich in diesem Fall auf die Gegenstände Prüfarbeit gemäß § 17 Abs. 5 und Fachgespräch gemäß § 18 zu erstrecken. Für die Durchführung der eingeschränkten Zusatzprüfung gelten die Bestimmungen der Lehrabschlussprüfung gemäß den §§ 17 bis 19.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 20 Elektronik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 20 Elektronik-Ausbildungsordnung regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Juli 2024
Fassung seit
1. Januar 2025
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 06:27
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