Anl. 3
Anl. 3 Beilage 3: Datenmeldeblätter
Fassung: 19. August 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 Einführung des Klimatickets?
- KernaussageAnl. 3 Einführung des Klimatickets behandelt "Beilage 3: Datenmeldeblätter" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Beilage 3: Datenmeldeblätter
Meldedaten je Abrechnungseinheit gemeinwirtschaftlicher Leistungen des VU sowie getrennt für alle kommerziellen Verkehrsleistungen des VU gemäß § 8 Abs. 3 und 10 in Verbindung mit Beilage 2 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinen Vorschrift (Abschnitt A)
Aufgrund der vorgenommenen Prüfung durch das vom VU beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen, können folgende Werte, die auch auf der Datenträgerbeilage eingetragen sind, als Meldedaten des VU genannt werden:
Ausgangswerte
2019
Anmerkung
Tariferlöse Grundfahrtberechtigung ohne Zusatzleistungen Gesamt (in EUR)
Betrag exkl. Umsatzsteuer (netto)
von Fahrgästen insgesamt zurückgelegte PKM
-
Diese Daten, sowohl jene auf diesem Meldeblatt als auch alle auf der Datenträgerbeilage, wurden vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft und für vollständig und fehlerfrei befunden. Dies bestätigen das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem – abgesehen von sonst etwa im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen erfolgenden üblichen Hinweisen auf die Prüfungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers – uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und das Verkehrsunternehmen mittels Unterschrift.
Meldedaten je Abrechnungseinheit gemeinwirtschaftlicher Leistungen des VU sowie getrennt für alle kommerziellen Verkehrsleistungen des VU gemäß § 8 Abs. 5 in Verbindung mit Beilage 2 (Abschnitt B)
Aufgrund der vorgenommenen Prüfung durch das VU können folgende Werte, die auch auf der Datenträgerbeilage eingetragen sind, als Meldedaten des VU genannt werden:
Daten Vertrieb
Abzurechnendes Kalenderjahr
Anzahl verwanderter KundInnen
Diese Daten, sowohl jene auf diesem Meldeblatt als auch alle auf der Datenträgerbeilage, wurden geprüft und für vollständig und fehlerfrei befunden. Dies bestätigt das Verkehrsunternehmen mittels Unterschrift.
_________________________________________________________________________
(Unterschrift Verkehrsunternehmen)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 Einführung des Klimatickets in einfachen Worten?
Anl. 3 Einführung des Klimatickets behandelt "Beilage 3: Datenmeldeblätter" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 19. August 2021 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. August 2021
- Fassung seit
- 19. August 2021
- Fassung bis
- laufend
Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 119/2025
- BGBl. II Nr. 74/2025
- BGBl. II Nr. 310/2024
- BGBl. II Nr. 136/2024
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
Keine weiteren Verweise verfügbar.