§ 27
§ 27 Inkrafttreten
Fassung: 24. September 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 27 BO 1994?
- Kernaussage§ 27 BO 1994 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 50/03 Personen- und Güterbeförderung
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 27. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
(2) Diese Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 337/2003 tritt mit 15. Juli 2003 in Kraft.
(3) Die §§ 1 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1, 6, 7, 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 10, 12 Abs. 1, 13, 14, 15 Abs. 1, 16 Abs. 5, 6 und 8, 17 Abs. 3 und 4, 25 Abs. 1 und 26a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 408/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft, gleichzeitig treten die §§ 11 und 16 Abs. 2 und 3 außer Kraft. Die §§ 5 Abs. 2 bis 5, 16 Abs. 10 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 408/2020 treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft. § 26b in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 408/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 27 BO 1994 in einfachen Worten?
§ 27 BO 1994 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 24. September 2020 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. September 2020
- Fassung seit
- 24. September 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 00:52
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 408/2020
- BGBl. II Nr. 165/2005
- BGBl. II Nr. 440/2003
- BGBl. II Nr. 337/2003 idF BGBl. II Nr. 103/2005 (VFB)
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 2
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)2
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